Der Beschuldigte habe immer fahren wollen, aber er habe die Prüfung selber nicht gehabt. Einmal habe er den Autoschlüssel genommen und sei einfach Fahren gegangen. Auch einmal im V.________(Unternehmen) O.________(Ortschaft) habe er den Schlüssel genommen und sei mit 170 km/h bis 200 km/h auf der Autobahn nach H.________(Ortschaft) gefahren. Sie habe ihm gesagt, dass sie hätten sterben können. (pag. 22 Z. 432 ff.). Dabei erwähnte sie nachvollziehbare Gefühle und Emotionen (Sie habe einfach gehofft, dass es ihn nicht blitze. Sie habe Angst gehabt. [pag. 22 Z. 435 f.])