So soll er sich in der Zeit vom 24. Juli 2019 bis am 31. August 2019 auf der Autobahn N.________ auf der Strecke O.________(Ortschaft) - H.________(Ortschaft) der groben Verkehrsregelverletzung (Überschreiten der signalisierten Höchstgeschwindigkeit), schuldig gemacht haben, indem er mit dem Personenwagen der Strafklägerin mit einer Geschwindig-