16.5 Beweisergebnis Der Beschuldigte nannte am 17. Mai 2019 um ca. 23:20 Uhr in seiner Wohnung den anwesenden Polizisten M.________ ein «Arschloch», einen «Sauhund» und einen «Hurensohn». Während des gleichen Vorfalls weigerte sich der Beschuldigte sich auszuweisen, griff einen Polizisten mit den Händen an, versuchte diesen zu schlagen und drohte den anwesenden Polizisten, dass es nicht fertig sei und man sich immer zweimal im Leben sehe. Der Beschuldigte musste auf dem Boden fixiert, in Handschellen gelegt und abtransportiert bzw. vorläufig festgenommen werden.