nen. Entsprechend dem Anzeigerapport vom 14. Juni 2019 erschien die Polizei am fraglichen Abend aufgrund einer telefonischen Meldung eines Nachbarn wegen einer Nachtruhestörung (laute Musik nach 22:00 Uhr). Auch die ausgerückten Polizisten konnten gemäss dem Anzeigerapport bereits im Treppenhaus laute Musik wahrnehmen (pag. 66 f.). Die Strafklägerin habe ihnen [gemeint den Polizisten] gegenüber angegeben, dass sie und der Beschuldigte schon sehr laut Musik gehört hätten (pag. 68). Diese Feststellungen stimmen mit der Aussage der Strafklägerin überein, wonach der Beschuldigte Musik gemacht habe, damit man nicht höre, dass sie sich gestritten hätten.