37 Z. 496 f.]). Er setzte – wie bereits in den Aussagen zu den Vorfällen betreffend die Strafklägerin – zu Gegenangriffen an und verharmloste das Geschehene («Der Polizist hat mit seiner arroganten Art provoziert.»; «Geschlagen habe ich nicht. Er nützte meine angetrunkene Art aus, um anschliessend vor Gericht zu gewinnen. Sind wir ehrlich, er nützt das einfach aus und hat mich gepackt und in Handschellen gelegt.» [pag. 37 Z. 469 f. und Z. 485 f.]; «Der Polizist hat die Situation ausgenutzt, das ist Amtsmissbrauch.» [pag. 37 Z. 497]; «Gegenüber der Polizei wurde ich nicht zuerst handgreiflich.»;