I.8.2. der Anklageschrift). Weiter wird dem Beschuldigten vorgeworfen, sich der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte schuldig gemacht zu haben, indem er sich am 17. Mai 2019, ca. 23:20 Uhr, in F.________(Ortschaft), G.________(Adresse), in seiner Wohnung gegenüber den wegen Nachtruhestörung ausgerückten Polizisten geweigert haben soll, sich auszuweisen, einen Polizisten mit den Händen angegriffen, diesen zu schlagen versucht und den anwesenden Polizisten gedroht haben soll, dass es