folgender Sachverhalt zur Last gelegt: Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, sich im Winter 2018/2019, in F.________(Ortschaft), G.________(Adresse), in seiner Wohnung, evtl. anderswo, der Nötigung schuldig gemacht zu haben, indem er der Strafklägerin gedroht haben soll, Videos, welche die beiden beim Geschlechtsverkehr zeigen, ihren Eltern zu zeigen oder anderweitig in Umlauf zu bringen, falls sie ihn verlassen sollte. 15.8.2 Unbestrittener und bestrittener Sachverhalt Der Beschuldigte stellte die Existenz der intimen Videos, die ihn beim Sex mit der Strafklägerin zeigten, nicht in Abrede.