I.7.1. der Anklageschrift vom 20. August 2020 (pag. 175 ff.) folgender Sachverhalt zur Last gelegt: Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, sich im Winter 2018/2019, in F.________(Ortschaft), G.________(Adresse), in seiner Wohnung, evtl. anderswo, der Nötigung schuldig gemacht zu haben, indem er der Strafklägerin gedroht haben soll, Videos, welche die beiden beim Geschlechtsverkehr zeigen, ihren Eltern zu zeigen oder anderweitig in Umlauf zu bringen, falls sie ihn verlassen sollte.