Der Einwand des Beschuldigten, er habe damit gemeint, er werde wieder zur Polizei gehen und es sei nicht ernst gemeint gewesen, ist demgegenüber eine Schutzbehauptung. Der angeklagte Sachverhalt ist somit erstellt. 15.7.4 Beweisergebnis Der Beschuldigte drohte der Strafklägerin im Sommer 2019 in seiner Wohnung und anderswo, wiederholt mit den folgenden Worten: «Du wirst schon sehen was pas-