Dieser Umstand spricht ebenfalls für die Glaubhaftigkeit ihrer Aussagen. Dass diese «Drohungen», verbunden mit der gesamten Vorgeschichte und der Gewalt innerhalb der Beziehung, bei der Strafklägerin Angst auslösten, ist mehr als nachvollziehbar. Sie gab an, sie habe wirklich Angst. Er drohe ihr und sie habe Angst, dass er ihr irgendwo auflauere oder in ihr Auto steige (pag. 85 Z. 22 f.). Im Anzeigerapport vom 10. März 2020 ist vermerkt, dass sie sich nicht mehr alleine vor die Türe traue (pag. 81).