I.6.2. der Anklageschrift vom 20. August 2020 (pag. 175 ff.) folgender Sachverhalt zur Last gelegt: Der Beschuldigte soll im Sommer 2019, in F.________(Ortschaft), G.________(Adresse), in seiner Wohnung und anderswo, der Strafklägerin wiederholt mit den folgenden Worten gedroht haben: «Du wirst schon sehen was passieren wird», «Du weisst ja was das letzte Mal passiert ist» und «Mach nicht, dass ich es auf meine Art regeln muss». Die Strafklägerin soll die Drohungen ernst genommen und Angst gehabt haben (Ziff. I.6.2. der Anklageschrift). 15.7.2 Unbestrittener und bestrittener Sachverhalt