Auf Frage, wann sie der Beschuldigte geschlagen habe, schilderte sie u.a. auch, dass ihr der Beschuldigte ins Gesicht gebissen habe. Eigentlich habe sie ihn schon an diesem Tag anzeigen wollen, aber sie habe ihm auch damals wieder geglaubt, dass er sich bessern werde (pag. 86 Z. 42 f.). Beim Biss ins Gesicht handelt sich um ein sehr spezielles Detail, was so nicht zu erfinden ist. Den Vorfall mit dem ins Gesicht beissen vermochte die Strafklägerin zeitlich und örtlich einzuordnen (vgl. pag. 20 Z. 372 ff.). Ebenfalls präzisierte sie ihre Aussage vor der Vorinstanz weiter, wonach er sie in die Wange gebissen habe (pag.