352 Z. 4 ff.]). Die Aussagen der Strafklägerin zeugen wiederum von Selbsterlebtem (Sie habe Schmerzen an der Kopfhaut gehabt, wenn sie geschlafen habe, weil er sie an den Haaren gerissen habe [pag. 351 Z. 35 ff.]). Bezeichnend sind auch ihre Aussagen anlässlich der polizeilichen Einvernahme vom 6. September 2019: Sie habe schon im Februar Anzeige erstatten wollen, damals sei es einfach wegen Körperverletzung gewesen. Jetzt sei es aber so, dass sie wirklich Angst habe (pag. 85 Z. 21 ff.). Auf Frage, wann sie der Beschuldigte geschlagen habe, schilderte sie u.a. auch, dass ihr der Beschuldigte ins Gesicht gebissen habe.