I.5.1. und I.5.2. der Anklageschrift vom 20. August 2020 (pag. 175 ff.) mehrfache Tätlichkeiten vorgeworfen, indem er in der Zeit von Juni/Juli 2019, in H.________(Ortschaft), am L.________(See), die Strafklägerin ins Gesicht gebissen haben soll (Ziff. I.5.1. der Anklageschrift). Zudem soll er im Sommer 2019, in F.________(Ortschaft), G.________(Adresse), in seiner Wohnung und anderswo, die Strafklägerin wiederholt geohrfeigt, gestossen, an den Armen gepackt, gewürgt und an den Haaren gezogen haben (Ziff. I.5.2. der Anklageschrift). 15.6.2 Unbestrittener und bestrittener Sachverhalt