In der Zeit von Dezember 2018/Januar 2019 packte der Beschuldigte die Strafklägerin in seiner Wohnung, führte sie auf den Boden und würgte sie, so dass sie für zwei Sekunden das Bewusstsein verlor, dann wieder zu sich kam und zunächst nicht wusste, wo sie war. Der Beschuldigte ohrfeigte sie zwecks Wiedererlangung des Bewusstseins. Die Strafklägerin litt anschliessend Schmerzen am Hals und am Kehlkopf sowie Schluckbeschwerden. Durch sein Verhalten schuf der Beschuldigte skrupellos und willentlich eine unmittelbare, konkrete Gefahr für das Leben der Strafklägerin.