I.3. der Anklageschrift und Ziff. I.3. der Anklageergänzung stützt sich auf die glaubhaften Erstaussagen der Strafklägerin und ist somit erstellt. Bezüglich der Dauer der Bewusstlosigkeit ist auf die Erstaussage der Strafklägerin abzustellen, wonach sie für zwei Sekunden «weg» gewesen ist. 15.5.6 Beweisergebnis In der Zeit von Dezember 2018/Januar 2019 packte der Beschuldigte die Strafklägerin in seiner Wohnung, führte sie auf den Boden und würgte sie, so dass sie für zwei Sekunden das Bewusstsein verlor, dann wieder zu sich kam und zunächst nicht wusste, wo sie war.