55 auf dem Bett gelegen sei und der Beschuldigte auf sie draufgekniet und ihr das Messer an den Hals gehalten habe. Er habe aber nicht gedrückt und auch nicht geschnitten. Sie habe davon aber trotzdem eine feine Spur gehabt (pag. 344 Z. 5 ff.). Weiter bejahte sie die Frage, ob es somit auch dieser Vorfall sei, wonach er im Winter 2018 das Messer an ihren Hals gehalten haben solle und gab an, das betreffe alles denselben Vorfall (pag. 344 Z. 11). Das Würgen sei zuerst gewesen, danach sei der Beschuldigte in die Küche gerannt, habe das Messer geholt und ihr an den Hals gehalten (pag. 344 Z. 45 f.).