I.3. der Anklageschrift allenfalls um den Vorfall vom 22. November 2018 handle oder ob es um einen anderen Vorfall gehe, sagte die Strafklägerin, es handle sich um denselben Vorfall (pag. 343 Z. 34). Der Beschuldigte habe das Messer an diesem Tag auch gegen sie eingesetzt (pag. 344 Z. 2). Die Strafklägerin schilderte erneut, dass sie