54 Übereinstimmung mit der allgemeinen Aussagenanalyse sind folglich auch die Aussagen zu diesem Vorfall als glaubhaft zu werten. Einen anderen Würgevorfall schilderte die Strafklägerin anlässlich der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme vom 29. April 2020. Auf Vorhalt ihrer Aussage, wonach sie der Beschuldigte bei jeder Auseinandersetzung angegriffen habe, sie schlage, sie an den Haaren reisse und ihr gegen den Hals gehe und auf Frage, was sie dazu sage, gab sie an: «Einmal war ich bei ihm zuhause. Er hat mir immer gesagt, ich solle auch kiffen.