Er sei zunehmend aufbrausender geworden, habe in der Küche ein Messer behändigt und sich dieses selbst an den Hals gehalten und sie angeschrien, ob er sich umbringen solle, damit sie ihm glaube. Nachdem sie ihn habe beruhigen können, habe er sein Hemd ausgezogen und sich selbst und auch die Strafklägerin geschlagen. Sie schilderte weiter, wie sie sich auf das Bett gesetzt und der Beschuldigte sie bedrängt habe, indem er ihr ständig mit der rechten Hand am Hals «zugedrückt» habe. Er habe sie aufs Bett gedrückt und mit seiner Hand fester zugedrückt und gesagt «Zerst wirdi di hüt umbringe und denn mi» (pag. 329 Z. 21 ff.).