Zum Vorfall vom 22. November 2018 machte die Strafklägerin in der Einvernahme gleichentags detaillierte Angaben. Sie führte aus, wie sie nach der Schule mit ihrer Schulkollegin zum Beschuldigten gegangen sei und ihm gesagt habe, dass sie Schluss mache und sie keine Zukunft zusammen haben würden. Der Beschuldigte habe geweint, ihre Kollegin aus dem Türrahmen geschubst und die Türe abgeschlossen. Er sei zunehmend aufbrausender geworden, habe in der Küche ein Messer behändigt und sich dieses selbst an den Hals gehalten und sie angeschrien, ob er sich umbringen solle, damit sie ihm glaube.