Auf dem Bett habe er ihr auch gesagt, dass er zuerst sie umbringen werde und dann sich selbst, dann sei alles vorbei (pag. 14 Z. 157 ff.). Zu bemerken ist ferner, dass die Strafklägerin ihre ersten Aussagen bezüglich des Einsatzes des Messers nicht mit dem Würgevorfall im November 2018 in Zusammenhang brachte, der sicherlich auch belastend gewesen und insofern im Gedächtnis geblieben sein dürfte. So gab sie als Tatzeitpunkt «Winter 2018» an. Zum Vorfall vom 22. November 2018 machte die Strafklägerin in der Einvernahme gleichentags detaillierte Angaben.