53 Kerngeschehens – die weiteren Aussagen der Strafklägerin zu den konkreten Vorkommnissen. Die Aussagen der Strafklägerin zum Vorfall mit dem Messer, welches ihr der Beschuldigte an den Hals gehalten haben soll, sind detailliert und wirken lebensnah. Auf Frage der Staatsanwaltschaft, wann der Vorfall mit dem Messer an den Hals halten ungefähr gewesen sei, sagte die Strafklägerin, es sei im Winter 2018 gewesen. Er habe ihr damals auch gesagt, dass er sich umbringen werde. Dann sei sie gegangen. Sie sei damals in der Schule gewesen und habe mit ihm Schluss machen wollen.