Von einem Würgevorfall sprach die Strafklägerin im Rahmen ihrer ersten polizeilichen Einvernahme vom 7. Februar 2019 als Antwort auf die Frage, was sie dazu sage, dass ihr der Beschuldigte mehrmals gedroht habe, sie umzubringen: «Das war nicht das erste Mal. Er sagt das immer wieder. Als er mich damals im November 2018 gewürgt hatte, sagte er sogar, dass er mich foltern möchte.» (pag. 62 Z. 120 ff.).