16. der Anklageergänzung): Der Beschuldigte soll im Winter 2018, evtl. in der Zeit vom 22. November 2018, in F.________(Ortschaft), G.________(Adresse), nachdem ihm die Strafklägerin gesagt haben soll, sie wolle die Beziehung mit ihm beenden, im Rahmen einer darauffolgenden verbalen und tätlichen Auseinandersetzung zu einem unbestimmten Zeitpunkt sein Hemd ausgezogen, die Privatklägerin auf das Bett geworfen, ihr gedroht haben sie und dann sich selbst umzubringen und ihr gleichzeitig ein zuvor behändigtes Messer an den Hals gehalten haben. Bei der Strafklägerin soll danach ein Strich am Hals sichtbar gewesen sein.