Der Beschuldigte soll in der Zeit zwischen Dezember 2018 und Januar 2019, in F.________(Ortschaft), G.________(Adresse), in seiner Wohnung die Strafklägerin gepackt, auf den Boden geführt und sie gewürgt haben, so dass sie für zwei Sekunden das Bewusstsein verlor, dann wieder zu sich gekommen und zunächst nicht gewusst haben soll, wo sie war und der Beschuldigte soll sie anschliessend geohrfeigt haben. Durch sein Verhalten soll der Beschuldigte beabsichtigt haben, bzw. zumindest in Kauf genommen haben, dass sich die Strafklägerin lebensgefährlich verletzt und/oder eine andere schwere Schädigung des Körpers oder der