Daraus folgt, dass dem Beschuldigten die Konsequenzen des Herausziehens eines Schlüssels aus einem Zündschloss während einer Autofahrt bewusst waren. Gestützt auf die glaubhaften Aussagen der Strafklägerin ist ebenfalls erstellt, dass sie während dieses Vorfalls auf der Autobahn in Richtung H.________(Ortschaft) mit einer Geschwindigkeit von 120 km/h das Fahrzeug lenkte. 15.4.4 Beweisergebnis Der Beschuldigte versuchte in der Zeit von Juli/August 2019, auf der Autobahn J._____