I.2. der Anklageschrift). 15.4.2 Unbestrittener und bestrittener Sachverhalt Der Beschuldigte sagte aus, er und die Strafklägerin hätten im Auto gestritten und Letztere habe gewollt, dass er aussteige. Er habe das Ganze aber ausdiskutieren wollen. Als sie vor dem Polizeiposten gewesen seien, sei die Strafklägerin ausgestiegen und habe die Polizei gefragt, ob sie ihn entfernen könnten. Er sei ruhig sitzen geblieben und habe ihnen alles ruhig erklärt (pag. 28 Z. 144 ff.). Im Übrigen bestritt er den angeklagten Sachverhalt. 15.4.3 Konkrete Beweiswürdigung