Im Bus Nr. ________ (Nummer) von Bahnhof H.________(Ortschaft) nach F.________(Ortschaft) hatte der Beschuldigte der Strafklägerin zudem gedroht, sie werde schon sehen was zuhause passiere, bzw. «wemer de daheime si schlahni di kaputt, isch guet?» und anschliessend sagte er ihr in der Wohnung, dass man solche Leute wie sie umbringen müsse. Die Strafklägerin nahm die Drohungen ernst und hatte Angst. Der Beschuldigte wollte die Strafklägerin in Angst und Schrecken versetzten. 15.4 Vorfall vom Juli/August 2019 (Ziff. I.2. der Anklageschrift) 15.4.1 Angeklagter Sachverhalt Dem Beschuldigten wird gemäss Ziff.