wie an der linken Gesichtshälfte, zwei Blutergüsse am linken Unterarm, einen Bluterguss am Oberschenkel seitlich links sowie Prellungen am linken Unterschenkel und war in der Folge vom 6. Februar 2019 bis am 17. Februar 2019 arbeitsunfähig. Es war das Ziel des Beschuldigten, die Strafklägerin körperlich zu schädigen. In der Wohnung nannte der Beschuldigte die Strafklägerin ebenfalls eine «Schlampe». Der Beschuldigte wollte dadurch die Strafklägerin in ihrer Ehre angreifen. Im Bus Nr. ______