dem Beschuldigten erneut mitgeteilt hatte, dass sie ihn verlassen wolle, packte sie der Beschuldigte mit beiden Händen am Bauch, hob sie hoch, warf sie auf den Boden, kniete über ihr, so dass sie sich nicht mehr bewegen konnte und schlug ihr mit der flachen Hand mindestens vier Mal ins Gesicht sowie mehrere Male mit der Faust auf den Oberschenkel sowie auf die rechte Seite des Oberkörpers, so dass die Strafklägerin Angst um ihr Leben hatte. Die Strafklägerin erlitt eine Schwellung am linken Unterlid, Prellungen an der Stirn links, Schwellungen am linken Ohr so-