Nachdem sie beide seine Wohnung betreten hatten, gab er ihr erneut eine Ohrfeige. Der Beschuldigte schloss die Türe seiner Wohnung ab, nahm die Schlüssel an sich oder versteckte sie und hielt die Strafklägerin während der Dauer von ca. einer Stunde gegen ihren Willen in der abgeschlossenen Wohnung fest. Der Beschuldigte wusste, dass die Strafklägerin nach Hause wollte und er wollte sie dadurch am Verlassen der Wohnung hindern. Nachdem die Strafklägerin, auf dem Sofa sitzend,