Er wollte dadurch auf die Strafklägerin Einfluss nehmen und sie am Aussteigen aus dem Bus hindern. Während der Fahrt im Bus Nr. ________ (Nummer) von Bahnhof H.________(Ortschaft) nach F.________(Ortschaft) zog der Beschuldigte die Strafklägerin an den Haaren. Vor seiner Wohnungstüre schlug er ihr mit der flachen Hand mit Schwung ins Gesicht, packte sie am Jackenärmel und zog sie mit. Nachdem sie beide seine Wohnung betreten hatten, gab er ihr erneut eine Ohrfeige.