Dass die Drohung ihre Wirkung erst entfaltete, nachdem die Strafklägerin und der Beschuldigte alleine waren, ist durchaus nachvollziehbar und auch ihre diesbezüglichen Aussagen glaubhaft. Ebenfalls lebensnah und glaubhaft sind ihre Aussagen, dass ihr der Beschuldigte während der Schläge in der Wohnung gesagt habe, dass sie eine Schlampe sei und dass man solche Leute wie sie umbringen müsse (pag. 61 Z. 79 f.). Sie schilderte ebenfalls ihre Emotionen in diesem Moment, wonach sie das Gefühl gehabt habe, sie werde taub und sie habe auch Angst gehabt, dass ihre linke Gesichtshälfte gelähmt sein werde (pag. 61 Z. 84 f.).