Aus den ebenfalls im Arztbericht enthaltenen Fotos ist ersichtlich, dass die Strafklägerin leichte Schürfwunden und rote Flecken hatte. Sodann finden sich im Arztbericht Angaben der Strafklägerin, wie es zu den Verletzungen gekommen sein soll. Die Angaben decken sich weitgehend mit ihren Aussagen gegenüber den Strafverfolgungsbehörden. Im Gegensatz zu diesen Aussagen war im Arztbericht noch von einem kurzen Würgen die Rede, wobei allerdings nicht klar sei, wie fest und wie lange. Vor der Vorinstanz gab die Strafklägerin hierzu an, sie könne sich nicht genau erinnern, da, als der Beschuldigte sie ins Gesicht geschlagen habe, sie sich mit den Händen die Augen verdeckt habe (pag.