45 Im Arztbericht von Dr. med. X.________ vom 25. Juni 2019 wird ausgeführt, dass im Rahmen der Untersuchung vom 7. Februar 2019 und damit einen Tag nach dem Vorfall bei der Strafklägerin objektiv eine Schwellung des Unterlids und periorbital links, eine Kontusionsmarke mit oberflächlicher Schürfung frontal links, eine Schwellung/Überwärmung der linken Gesichtshälfte und Ohrhelix links, zwei geformte Hämatome am linken distalen Unterarm, ein Hämatom gluteal links und eine Kontusonsmarke und Schürfung am rechten distaler ventraler Unterschenkel festgestellt werden konnten (pag.