43 Der Beschuldigte soll zudem am 6. Februar 2019, ca. 20:10 Uhr, an der Bushaltestelle am Bahnhof H.________(Ortschaft) den Arm der Strafklägerin gepackt und anschliessend im Bus Nr. ________ (Nummer), von H.________(Ortschaft) nach F.________(Ortschaft), als sie habe aussteigen wollen, ihre linke Hand festgehalten und sie mit den Worten «Du steigst hier nicht aus und sitzt hierhin und benimmst dich wie ein normaler Mensch» am Aussteigen aus dem Bus gehindert haben (Ziff. I.7.2. der Anklageschrift: Nötigung).