Nachdem die Strafklägerin, auf dem Sofa sitzend dem Beschuldigten erneut mitgeteilt haben soll, dass sie ihn verlassen wolle, soll der Beschuldigte sie mit beiden Händen am Bauch gepackt, hochgehoben und sie auf den Boden geworfen haben. Er soll über die Strafklägerin gekniet sein, so dass diese sich nicht mehr habe bewegen können und soll sie mit der flachen Hand mindestens vier Mal ins Gesicht sowie mehrere Male mit der Faust auf den Oberschenkel sowie auf die rechte Seite des Oberkörpers geschlagen haben, so dass die Strafklägerin Angst um ihr Leben gehabt haben soll.