___ (Nummer) vom Bahnhof H.________(Ortschaft) nach F.________(Ortschaft), an den Haaren gezogen, ihr vor seiner Wohnungstüre mit der flachen Hand mit Schwung ins Gesicht geschlagen, sie am Jackenärmel gepackt und mitgezogen und ihr – nachdem sie beide seine Wohnung in F.________(Ortschaft), G.________(Adresse), betreten haben – erneut eine Ohrfeige gegeben zu haben. Nachdem die Strafklägerin, auf dem Sofa sitzend dem Beschuldigten erneut mitgeteilt haben soll, dass sie ihn verlassen wolle, soll der Beschuldigte sie mit beiden Händen am Bauch gepackt, hochgehoben und sie auf den Boden geworfen haben.