Ihre Angst vor dem Beschuldigten geht eindrücklich aus ihren Schilderungen hervor. Die Ambivalenz zwischen Liebe und Loyalität zum Beschuldigten auf der einen Seite und Angst sowie der Bemühung, sich vor der Gewalt zu schützen, auf der anderen Seite, ist mit der Komplexität des Beziehungs- und Machtgefüges im sozialen Nahbereich gut erklärbar. Vor diesem Hintergrund ist auch nachvollziehbar, dass die Strafklägerin einzelne Vorfälle erst im Verlauf des Verfahrens und spontan zu Protokoll gab.