679) erscheint nicht zuletzt zumindest fraglich. 15.2.1 Fazit Diese zahlreichen Beweismittel zeichnen das Bild einer konfliktbelasteten Beziehung. Aufgrund der ärztlichen Unterlagen und den Fotodokumentationen ist erstellt, dass die Strafklägerin im Anschluss an zwei Vorfälle Verletzungen aufwies. Aus den aktenkundigen Polizeiberichten geht hervor, dass sie sich mehrfach wegen Gewalt durch den Beschuldigten an die Polizei wandte. Die Strafklägerin schilderte glaubhaft, dass die Gewalt und Drohungen jeweils vom Beschuldigten ausgingen.