40 – das von der Polizei dokumentierte Verhalten der Strafklägerin mit ihrer Beschreibung des Beschuldigten und ihrer Beziehung mit ihm korrespondiert. Dem Anzeigerapport vom 6. Juni 2019 ist zu entnehmen, dass die Strafklägerin am 5. Mai 2019 mit dem Mobiltelefon des Beschuldigten die Polizei anrief und den Rückzugs des Strafantrags in Aussicht stellte. Die Polizistin beschrieb, dass die Strafklägerin sehr leise gesprochen und sehr verunsichert gewirkt habe.