Er habe gemeint, dies sei alles normal, man könne ausrasten, sie würden sich ja lieben (pag. 13 Z. 121 ff.). Es sei schwierig gewesen mit ihm, immer sei sie schuld gewesen (pag. 15 Z. 183 f.). An anderen Tagen sei er aber dann wieder so lieb zu ihr gewesen und habe so liebe Sachen gesagt (pag. 347 Z. 2 f.). Der Beschuldigte scheint über keine grosse Geduld zu verfügen und verliert die Beherrschung, wenn ihm etwas nicht passt und er nicht die Oberhand hat. Dies wird durch den Vorfall der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte (vgl. E. 16. hiernach) und das diesbezügliche Verhalten ebenso deutlich.