91 Z. 101 f.). Jedoch gab er vor der Staatsanwaltschaft eigene Untreue zu, indem er mit seiner neuen Freundin etwas gehabt habe, während dem seine Beziehung mit der Strafklägerin noch nicht offiziell vorbei gewesen sei (pag. 38 Z. 525 ff.). Auf Frage, ob er die Strafklägerin jemals gewürgt habe, sagte der Beschuldigte: «Ausserhalb vom Sex nie. Ganz am Schluss, ich war auf dem Zug nach AB.________ (Ortschaft), hat sie bei unserem letzten Telefonat gesagt, dass sie einen Neuen hätte. Ich habe ihr gesagt, dass ich sie noch liebe. Sie hat gesagt, dass in ihrer Heimatstadt sich Leute umbringen würden für die Liebe.» (pag. 38 Z. 539 ff.).