Augenscheinlich sind ferner die oftmals ausweichenden Angaben, mit denen der Beschuldigte wiederum versuchte, der Strafklägerin eine Verantwortung zuzuschieben. Im Zusammenhang mit den intimen Videos gab der Beschuldigte an, es sei meistens sogar ihre Idee gewesen, sie habe ihm das mehrmals angeboten bzw. die Videos seien auf ihren Wunsch hin aufgenommen worden und sie habe mehrmals gesagt, sie wolle einen Porno drehen (pag. 35 Z. 427 f.; pag. 91 Z. 98; pag. 92 Z. 106).