29 Z. 196 ff.; pag. 35 Z. 397) und erklärte diesen Widerspruch wenig überzeugend damit, dass er gewollt habe, dass dies alles schnell vergessen werde, dass dies alles nicht auf die Strafklägerin falle und er habe sie nicht belasten wollen (pag. 35 Z. 405 ff.). Weiter gab der Beschuldigte an, er sei vom Streit beim Bahnhof weggelaufen, weil er einer sei, der von Problemen weglaufe. Sie habe ihn dann vor allen Leuten am Bahnhof mit der Rose geschlagen (pag. 26 Z. 80 f.). Die Strafklägerin habe ihn von hinten geschubst, er habe gesagt, sie solle aufhören, sonst mache er dies auch. Er habe dann mit der Schulter einen Schubser angetäuscht.