37 Auffällig ist ferner, dass der Beschuldigte das Geschehene verharmloste und vermeintlich zu seinen Gunsten darzustellen versuchte. Er gestand in allgemeiner Weise ein, dass es zwischen ihm und der Strafklägerin mehrmals zu gegenseitigen Handgreiflichkeiten gekommen sei, wobei sie sich gegenseitig geohrfeigt, gestossen und an den Armen gepackt hätten (pag. 25 Z. 48 ff.; pag. 90 Z. 24 ff.). Er schob jedoch sogleich die Schuld der Strafklägerin zu («Dabei ging es meistens von ihr aus» [pag. 25 Z. 48 ff.]). Das letzte Mal habe er die Strafklägerin im Sommer 2019 geschlagen (pag. 90 Z. 46).