91 Z. 83). Ebenfalls beschuldigt er die Strafklägerin, von ihm anvertraute ähnliche Geschichten aus seinen früheren Beziehungen zu wiederholen und nun bei ihm zu versuchen (Versuch, während der Fahrt den Zündschlüssel zu ziehen [vgl. pag. 27 Z. 126 f.; pag. 28 Z. 129]; Drohung, intime Videos ins Internet zu stellen [vgl. pag. 36 Z. 437 f.]). Weiter vermutete er finanzielle Absichten ihrerseits («Sie hat das mit ihrem Ex-Freund schon einmal gemacht, es gab auch ein Gerichtsverfahren und sie hat da irgendeine Entschädigung erhalten. Das möchte sie nun wohl wieder. Darum fing sie auch an mit all meinen Ex-Freundinnen zu telefonieren und sich Infos einzuholen.» [pag. 28 Z. 130 ff.