Der Beschuldigte ging oft in Gegenangriffe über und seine Aussagen weisen eine Vielzahl an Anschuldigungen gegenüber der Strafklägerin auf. Das Motiv für ihre Aussagen verortete der Beschuldigte in Rache, weil er sie betrogen habe (pag. 25 Z. 43 f.), und sie habe ihm gedroht, sein Leben mit den Schritten hier [gemeint das Strafverfahren] zur Hölle zu machen (pag. 26 Z. 67 f.). Er gehe davon aus, dass sie in den sozialen Medien psychischen Terror habe machen wollen (pag. 26 Z. 66 f.). Die Strafklägerin wisse um seine Probezeit, jetzt wolle sie es gegen ihn ausspielen (pag. 40 Z. 609 f.).