Er präsentierte sich jeweils selbst als unfehlbar (Das sei nicht alles sein Leben, er habe Arbeit, eine Freundin, Familie. Er werde krass beschuldigt, da er die Strafklägerin betrogen habe und sie sich dafür noch räche [pag. 25 Z. 42 ff.]; Er habe der Ex-Freundin beim Bewerben geholfen, da sie Legasthenie habe und nicht so gut schreiben könne. [pag. 356 Z. 19 ff.]) und sah sich im Recht (CBD rauchen sei auch kiffen. Heutzutage müsse man das klar definieren. [pag. 38 Z. 520 ff.]). Besonders eindrücklich geht dies wie bereits ausgeführt dem im Anzeigerapport vom 6. Juni 2019 festgehaltenen Verhalten gegenüber der Polizei hervor.